Kosten

Als anerkanntes Richtlinienverfahren werden die Kosten der Therapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Alle in Deutschland Krankenversicherten haben das sogenannte Erstzugangsrecht, d.h. sie können sich ihre Psychotherapeutin bzw. ihren Psychotherapeuten selbst aussuchen ohne Umwege über einen Haus- oder Facharzt.

Bei Privatpatienten erfolgt die Rechnungslegung durch die Praxis an den Patienten bzw. an den Hauptversicherten. Eine Kostenerstattung von privaten Krankenkassen und der Beihilfe ist prinzipiell möglich.

Die entsprechenden Modalitäten sollte von Ihnen im Vorfeld des Therapiebeginns mit der Kasse bzw. Beihilfe geklärt werden.